Ihre Professionelle Hilfe im Haushalt (auch Single-Haushalte) in der Region
Ingolstadt, Pfaffenhofen, Eichstätt, Neuburg/Donau.
Wenn Mama Krank ist
Haushaltshilfe / Familienpflege
u.a. nach § 38 SGB V
ist eine Leistung der Krankenkasse.
Anspruch haben Versicherte (ohne Pflegegrad), die wegen Schwangerschaft, schwerer Krankheit oder einer Reha-Maßnahme ausfallen und bei denen kein Haushaltsmitglied
die Haushaltsführung übernehmen kann.
Mama ruht sich aus.
Wir sorgen für Kind und Haus.
Wenn Hilfe im Alltag gut tut.
Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung
nach § 39 SGB XI sowie Alltagsbegleitung, u.a. nach § 45 b SGB XI oder nach § 36 SGB XI sind Pflegekassenleistungen.
Anspruch haben Versicherte mit Pflegegrad (1 bis 5),
die auf Grund von Krankheit, Gebrechlichkeit, Demenz
oder einem Handicap Unterstützung oder Entlastung benötigen.
Wir unterstützen Sie mit Herz und Verstand.
So weit es geht Hand in Hand.
Womit wir überzeugen
> hauswirtschaftliche Ausbildung; .. eigene Betriebshaftpflicht;
> bei Krankenkassen, Versicherungsträgern
und Ämtern sind wir als kompetenter und qualifizierter Partner anerkannt;
> Geprüftes Mitglied
(Netzwerk „Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen im bkh“);
> Selbstständigkeit
(kein Abrechnungsaufwand
für Sie);
Wir bieten
> Hilfe im Haushalt
> Betreuung und Versorgung
> Alltagsunterstützung
> Entlastung pflegender Angehöriger
und Urlaubsvertretung
> Hilfe zur Selbsthilfe (z.B. gem. Kochen)
Neben gesetzlichen
Leistungen besteht immer die
Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen privat zu finanzieren.
Ihr Weg zu uns
1. Sie beschreiben dem Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Pflegeversicherung) Ihr Anliegen und stellen den Antrag nach Möglichkeit vorab.
2. Für Haushaltshilfeleistungen, z.B. nach
§ 38 SGB V, benötigt die Kasse eine
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
3. Bei Leistungen der Pflegekasse muss der Pflegegrad feststehen.
4. Sie nehmen Kontakt mit uns auf.